Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Mietverträge der Saddle Me Engelke Saddles GmbH – Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Premium-Reitsättel zwischen der Saddle Me Engelke Saddles GmbH („Vermieter") und dem jeweiligen Mieter. Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie vom Vermieter ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Im Zweifel gehen individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag vor.
§ 2 Vertragsschluss, Übergabe, Mietbeginn
Der Mietvertrag wird schriftlich oder digital geschlossen. Die Übergabe des Mietgegenstands erfolgt ausschließlich persönlich über den betreuenden Saddle Me Experten. Mietbeginn ist der Tag der tatsächlichen Übergabe („Übergabetag"), dokumentiert im Übergabeprotokoll (Anlage 1). Ab diesem Tag laufen Laufzeit und Zahlungsfälligkeiten.
§ 3 Pflichten des Mieters – Umgang, Pflege, Nutzung
Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Insbesondere gilt:
- Sattel trocken und sicher lagern; vor Nässe, extremer Hitze und Frost schützen.
- Regelmäßige Lederpflege gemäß Pflegehinweisen; keine aggressiven Reinigungsmittel.
- Keine eigenmächtigen Umbauten/Veränderungen.
- Gewerbliche Untervermietung/Weitervermietung ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Schäden/Verlust sind unverzüglich zu melden (siehe § 6).
- Im Rahmen der Miete sind ausschließlich Standardkonfigurationen zulässig. Sonderkonfigurationen/Personalisierungen, die die Wiedervermarktung beeinträchtigen, sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Ausschließlich Nutzung von Prestige Steigbügelriemen.
- Steigbügelschoner Pflicht bei Nichtbenutzung.
§ 4 Service, Anpassungen, Reparaturen
Anpassungen, Reparaturen und sonstige Serviceleistungen erfolgen über den betreuenden Saddle Me Experten und werden separat abgerechnet. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der monatlichen Miete, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Aktuelle Preise sind einsehbar unter https://www.saddleme.com/preise
§ 5 Abgrenzung normale Abnutzung vs. Schaden
Normale Abnutzung umfasst übliche Gebrauchsspuren durch vertragsgemäße Nutzung. Als Schaden gelten insbesondere:
- Risse, Brüche oder tiefe Schnitte im Leder; großflächige Abschürfungen über übliche Nutzung hinaus.
- Strukturelle Schäden am Sattelbaum, an Beschlägen oder Gurtstrupfen.
- Feuchtigkeitsschäden/Schimmel durch falsche Lagerung.
- Brandlöcher, Chemikalien-/Ölflecken, unsachgemäße Reinigung.
- Risse / Abschürfungen, die sich nicht rauspolieren lassen bzw. durch von Saddle Me oder Prestige empfohlene Pflegemittel instand setzen lassen.
- Schäden aus Verstoß gegen § 3 sind keine normale Abnutzung.
Der Zustand wird bei Übergabe und Rückgabe im Protokoll (Anlage 1) dokumentiert. Der Vermieter kann zur Bewertung Fotos, Einschätzungen von Fachbetrieben oder Gutachten heranziehen. Beispiele für nicht normale Abnutzung sind einsehbar unter https://www.saddleme.com/abgrenzung-abnutzung-schaden
Weitere Details in der Versicherungsvereinbarung (Anlage 5).
§ 6 Rückgabe, Verzug, Nutzungsentschädigung und Rückholung
Sofern keine Kaufoption ausgeübt wird, ist der Mietgegenstand spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsende über den Saddle Me Experten zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter die im Mietvertrag geregelte Nutzungsentschädigung (Tagessatz = Monatsmiete/30, mindestens 12,00 € pro Tag, jeweils inkl. MwSt.).
Gibt der Mieter den Mietgegenstand trotz Fristsetzung nicht zurück, ist der Vermieter berechtigt, die Herausgabe durchzusetzen. Erforderliche und nachweisbare Kosten der Rückholung trägt der Mieter, soweit er die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.
§ 7 Zahlungen, SEPA, Rücklastschriften, Gebühren
Die monatliche Miete wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Mieter stellt ausreichende Deckung sicher.
Rücklastschriftkosten und bankseitige Gebühren, die der Mieter zu vertreten hat, trägt der Mieter. Zusätzlich kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr je Rücklastschrift erheben: 15,00 € (inkl. MwSt.).
§ 8 Zahlungsverzug, außerordentliche Kündigung, Herausgabe
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Vermieter ist zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter trotz Mahnung erheblich in Verzug ist oder ein wichtiger Grund vorliegt. Im Kündigungsfall ist der Mietgegenstand unverzüglich über den Saddle Me Experten herauszugeben.
§ 9 Kaufoption
Ein Ankauf nach Mietende ist optional. Ein Kaufvertrag kommt nur zustande, wenn der Vermieter nach Rückgabe/Begutachtung ein Angebot abgibt und der Mieter dieses fristgerecht annimmt und bezahlt (Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Ausübung der Kaufoption). Bis zur vollständigen Zahlung bleibt der Mietgegenstand Eigentum des Vermieters.
§ 10 Vollkaskoversicherung
Während der Mietzeit besteht eine Vollkaskoversicherung mit 0 € Selbstbeteiligung. Die Versicherungsprämie ist bereits in der monatlichen Miete integriert. Details und Einzelheiten der Vollkaskoversicherung ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen / dem Informationsblatt (Anlage 5).
§ 11 Haftung
Für eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Vermieter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz und Bonitätsprüfung
Datenschutzhinweise und Informationen zur Bonitätsprüfung (SCHUFA) sind in Anlage 6 geregelt.
§ 13 Widerruf
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern gilt das Widerrufsrecht gemäß Anlage 7.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.